Nutzungsbedingungen – REQUIRE360

W + W Consulting GmbH – Nutzungsbedingungen für REQUIRE360

1. Kontakt- und Registerdaten der W+W GmbH
Die W + W Consulting GmbH (im Folgenden „W+W“ genannt), mit Sitz in Ettlingen, Deutschland, ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 706909 und hat folgende Anschrift: Pforzheimer Str. 75, 76275 Ettlingen, Deutschland.

2. Anwendungsbereich dieser Nutzungsbedingungen / AGB des Kunden

2.1.  Diese Nutzungsbedingungen (im Folgenden „Nutzungsbedingungen“ genannt) gelten für die Bereitstellung von REQUIRE360 gegenüber einem Kunden von W+W (im Folgenden „Kunde“ genannt). REQUIRE360 (im Folgenden „REQUIRE360“ genannt) ist ein webbasiertes System für das Anforderungsmanagement. W+W und der Kunde werden im Folgenden einzeln

auch „Partei“ und gemeinsam „Parteien“ genannt.

2.2.  W+W bietet REQUIRE360 ausschließlich privatrechtlichen Unternehmen,

juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen zur Nutzung an. Verbraucher dürfen REQUIRE360 nicht nutzen.

2.3.  Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von W+W ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind. Die bloße Kenntnis von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden seitens W+W machen diese daher noch nicht zum Bestandteil des Vertrags.

3. Gegenstand und Dauer der Leistungen von W+W

3.1.  W+W schuldet die remote Zurverfügungstellung von REQUIRE360 am Ausgangsrouter des Rechenzentrums, von dem aus W+W REQUIRE360 betreibt, und die Anbindung dieses Ausgangsrouters an das Internet, sodass über einen funktionierenden Internetzugang der Zugriff auf REQUIRE360 mittels der jeweils aktuellen Versionen folgender Internetbrowser möglich wird: Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge und Apple Safari.

3.2.  W+W hostet zudem die vom Kunden in REQUIRE360 eingegeben und von REQUIRE360 für den Kunden erzeugten Daten, soweit diese Daten nicht vom Kunden selbst in REQUIRE360 gelöscht werden. Die vorstehenden Daten werden im Folgenden „Anwendungsdaten“ genannt.

3.3.  Die Zurverfügungstellung von REQUIRE360 gemäß Ziffer 3.1 dieser Nutzungsbedingungen und das Hosting der Anwendungsdaten gemäß Ziffer 3.2 dieser Nutzungsbedingungen erfolgt zeitlich beschränkt auf die jeweils zwischen W+W und dem Kunden vereinbarte Nutzungsdauerdauer für REQUIRE360 nach Maßgabe von Ziffer 18 dieser Nutzungsbedingungen (im Folgenden „REQUIRE360-Nutzungsdauer“ genannt).

4. Internetverbindung zu REQUIRE360 / Kunden-Clients

4.1.  Der Kunde ist für den Aufbau und den Bestand der Internetverbindung zu der Internetseite, auf der sich der Kunde in REQUIRE360 einloggen kann, selbst verantwortlich.

4.2.  Auch der Betrieb der zur Nutzung von REQUIRE360 notwendigen Client- Rechner und Internetbrowser liegt in der Verantwortung des Kunden.

5. Benutzerdokumentation

5.1.  REQUIRE360 enthält eine Online-Hilfe, mittels der der Nutzer Erläuterungen zu den Funktionen von REQUIRE360 aufrufen kann, soweit die Funktionen für einen durchschnittlich verständigen Anwender nicht ohnehin bereits selbsterklärend sind.

5.2.  W+W schuldet keine über Ziffer 5.1 hinausgehenden Dokumentationen.

6. Nutzungsrecht des Kunden

6.1.  Der Kunde erhält für die REQUIRE360-Nutzungsdauer, vorbehaltlich Ziffer 6.2 und Ziffer 6.3 dieser Nutzungsbedingungen, das nichtausschließliche, nichtübertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die dem Kunden zur Verfügung gestellten Funktionen von REQUIRE360 für seine internen betrieblichen Zwecke zu nutzen.

6.2.  Der Kunde darf die Funktionen von REQUIRE360 nicht für die Steuerung oder Verwaltung technischer Abläufe einsetzen, welche unmittelbar oder mittelbar die Gesundheit oder das Leben von Menschen oder Tieren gefährden können.

6.3.  Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten Nutzungsrechte an REQUIRE360 einzuräumen. Berater sowie Mitarbeiter von Beratungsunternehmen, mit denen der Kunde in Vertragsbeziehung steht, (im Folgenden kollektiv „Kunden- Berater“ genannt), gelten nicht als Dritte im Sinne des vorstehenden Satzes.

7. Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte am REQUIRE360

W+W bleibt, vorbehaltlich Ziffer 6 dieser Nutzungsbedingungen, uneingeschränkte Inhaberin sämtlicher Urheberrechte und gewerblicher Schutzrechte an REQUIRE360 und der REQUIRE360 zugrundeliegenden Software.

8. Verfügbarkeit von REQUIRE360

REQUIRE360 weist am Ausgangsrouter des Rechenzentrums, von dem aus REQUIRE360 bereitgestellt wird, während der Betriebszeit eine Verfügbarkeit von 97 % je Betriebsjahr auf. „Betriebszeit“ im Sinne dieser Ziffer 8 meint montags bis freitags, mit Ausnahme bundeseinheitlicher gesetzlicher Feiertage, jeweils 07:00 h bis 20:00h. „Verfügbarkeit“ im Sinne dieser Ziffer 8 bedeutet die tatsächliche zeitliche Verfügbarkeit im Verhältnis zur Dauer des gesamten Betriebsjahres. „Betriebsjahr“ im Sinne dieser Ziffer 8 meint einen Zeitraum von 12 Monaten ab Bereitstellung von REQUIRE360 an den Kunden sowie jeden sich daran anschließenden Zeitraum von jeweils weiteren 12 Monaten. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleiben mindestens 7 Tage zuvor angekündigte Unterbrechungen des Betriebs von REQUIRE360 für Wartungs-, Installations- oder Umbauarbeiten außer Betracht, soweit (i) maximal eine solche Unterbrechung pro Kalendermonat stattfindet und (ii) eine solche Unterbrechung jeweils maximal 4 h der Betriebszeit andauert.

9. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden bzgl. von REQUIRE360

9.1. Soweit nicht anderweitig vereinbart, wird der Kunde REQUIRE360 nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen ausschließlich selbst nutzen oder von Kunden-Beratern nutzen lassen.

9.2. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm von W+W zur Verfügung gestellten sowie die von ihm erzeugten Zugangsdaten zu REQUIRE360 geheim zu halten. Insbesondere hat der Kunde Login-Kennungen und Passwörter für den Zugang zu REQUIRE360 so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte nicht möglich ist. Der Kunde ist verpflichtet, W+W unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugte Dritte Kenntnis von ihm zugeordneten oder durch ihn erzeugten Zugangsdaten zu REQUIRE360 haben oder haben könnten. Der Kunde wird zudem die ihm von W+W zur Verfügung gestellten sowie die von ihm erzeugten Zugangsdaten zu REQUIRE360 unverzüglich ändern bzw., soweit er hierzu technisch nicht selbst in der Lage ist, von W+W ändern lassen, wenn er vermutet, dass unbefugte Dritte von diesen Daten Kenntnis haben könnten.

9.3. Der Kunde darf REQUIRE360 nicht rechtsmissbräuchlich nutzen. Der Kunde wird es insbesondere unterlassen, REQUIRE360 für folgende Aktivitäten zu nutzen: (i) Begehung von oder Teilnahme an Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, (ii) Verletzung des Datenschutzrechts, (iii) Verletzung von Urheber- oder gewerblichen Schutzrechten, (iv) Verletzung von Namens- oder Persönlichkeitsrechten.

9.4. Soweit es dem Kunden von W+W gestattet ist, auch Dritten (einschließlich Kunden-Beratern) Zugang zu REQUIRE360 zu verschaffen, wird der Kunde diesen Dritten die Pflichten aus Ziffer 9.1 bis Ziffer 9.3 dieser Nutzungsbedingungen entsprechend schriftlich auferlegen.

10. Datensicherung

10.1. Endet die REQUIRE360-Nutzungsdauer, so endet gleichzeitig der Zugriff des Kunden auf REQUIRE360. Ein nachträglicher Zugriff auf REQUIRE360 ist nicht möglich. Der Kunde ist daher selbst dafür verantwortlich, die von ihm in REQUIRE360 gespeicherten bzw. erzeugten Daten rechtzeitig an einem Speicherort zu sichern, zu dem der Kunde auch nach dem Ende REQUIRE360- Nutzungsdauer Zugang hat.

10.2. Der Kunde ist für die Sicherung der Daten auf den von ihm genutzten IT- Systemen selbst verantwortlich.

11. Datenschutz, Auftragsverarbeitung

11.1. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die datenschutzrechtliche Zulässigkeit und die Datensicherheit von REQUIRE360 im Hinblick auf seine Einsatzzwecke und Einsatzgebiete von REQUIRE360 zu beurteilen.

11.2. Der Kunde ist ferner allein dafür verantwortlich, in seiner betrieblichen Sphäre die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung von REQUIRE360 durch den Kunden zu schaffen, insb. die datenschutzrechtlich erforderliche Information der betroffenen Personen vorzunehmen und, soweit erforderlich, die wirksame Einholung von datenschutzrechtlich notwendigen Einwilligungen von den betroffenen Personen zu bewirken.

11.3. Der Kunde akzeptiert die diesen Nutzungsbedingungen als Anhang beigefügten „Ergänzenden Vertragsbedingungen zur Auftragsverarbeitung bei REQUIRE360“ von W+W, inkl. deren Anlage 1. Diese Vertragsbedingungen inkl. deren Anlage 1 sind integraler Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und W+W in Bezug auf die Nutzung von REQUIRE360.

12. Support-Portal

12.1. W+W unterhält unter https://wwcs.atlassian.net/servicedesk/customer/portal/3 ein Portal, über das der Kunde nach Maßgabe der Bestimmungen von Ziffer 12 dieser Nutzungsbedingungen Störungen von REQUIRE360 melden kann (im Folgenden „Support-Portal“ genannt). Störungsmeldungen, die der Kunde bzgl. REQUIRE360 über das Support-Portal an W+W richtet, werden im Folgenden „Störungsmeldungen“ genannt.

12.2.  Die Leistungen, die W+W im Rahmen des Support-Portals erbringt, sind rein unterstützend. Daher gewährleistet W+W im Rahmen des Support-Portals keine Problemlösung und keinen sonstigen Erfolg.

12.3.  Die Zeiten, in denen W+W Störungsmeldungen an das Support-Portal bearbeitet (im Folgenden „Support-Zeit“ genannt), sind auf https://wwcs.atlassian.net/servicedesk/customer/portal/3 ersichtlich.

12.4.  Soweit nicht anderweitig vereinbart, bearbeitet W+W Störungsmeldungen nur innerhalb der Support-Zeit.

12.5.  Die Erteilung von Auskünften durch W+W auf Störungsmeldungen bezieht sich auf die Nutzung von REQUIRE360 im Rahmen der Vorgaben für Kundensysteme.

12.6.  Die Bearbeitung von Störungsmeldungen erfolgt seitens W+W während der Support-Zeit über das Support-Portal, per E-Mail oder telefonisch.

12.7.  W+W versucht, Störungsmeldungen innerhalb einer Frist von maximal 4 h der Servicezeit zu bearbeiten, wobei diese Bearbeitungszeit nicht fest zugesagt werden kann.

12.8.  W+W behält sich das Recht vor, die Bearbeitung von Störungsmeldungen von Subunternehmern erbringen zu lassen.

12.9.  Sofern eine vom Kunden gemeldete Störung von REQUIRE360 ihre Ursache nicht in einem Mangel von REQUIRE360 hat, ist W+W berechtigt, die von W+W zur Analyse und Klärung der Störung erbrachten Leistungen gesondert nach Aufwand gemäß der jeweils aktuellen Preisliste von W+W abzurechnen.

12.10.Andere Leistungen von W+W als die in Ziffer 12.1 dieser Nutzungsbedingungen genannten (wie z.B. die Beratung des Kunden bei der Bedienung von REQUIRE360) sind nicht Bestandteil der Bearbeitung von Störungsmeldungen durch W+W. Soweit nicht anderweitig vereinbart, erbringt W+W derartige Leistungen gegen Vergütung nach Aufwand gemäß der jeweils aktuellen Preisliste von W+W.

12.11. Die Mängelhaftung von W+W gemäß Ziffer 13 dieser Nutzungsbedingungen bleibt von Ziffer 12 dieser Nutzungsbedingungen unberührt.

13. Mängelhaftung von W+W

W+W haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch nach Maßgabe folgender Bestimmungen:

13.1.  Soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist, beschränkt sich die Rechtsmängelhaftung von W+W auf solche Rechtsmängel, die der vertragsgemäßen Nutzung von REQUIRE360 im Territorium der Europäischen Union entgegenstehen.

13.2.  Der Kunde muss Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung melden.

13.3.  W+W beseitigt Mängel in angemessener Frist im Wege der Nacherfüllung. W+W kann wählen, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder

Ersatzlieferung erfolgt.

13.4.  Der Kunde unterstützt W+W bei der Mängelbeseitigung im Rahmen des

Zumutbaren.

13.5.  Die Haftung von W+W aus § 536a Absatz 1 BGB auf Schadensersatz wegen

eines anfänglichen Mangels besteht nur, wenn W+W den anfänglichen Mangel

zu vertreten hat.

13.6.  Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen aufgrund von

Mängeln kann der Kunde nur nach Maßgabe von Ziffer 14 dieser

Nutzungsbedingungen verlangen.

13.7.  Ansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln verjähren binnen 12 Monaten.

Vorstehendes gilt nicht, soweit von W+W ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie übernommen hat sowie ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

14. Allgemeine Haftung von W+W

14.1.  W+W haftet dem Kunden gegenüber bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

14.2.  In sonstigen Fällen haftet W+W – soweit in Ziffer 14.3 dieser Nutzungsbedingungen nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens.

14.3.  Die Haftung von W+W für Schäden (i) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (ii) nach dem Produkthaftungsgesetz sowie (iii) aus Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen aus Ziffer 14.2 dieser Nutzungsbedingungen unberührt.

15. Allgemeine Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde wird die für die Leistungserbringung von W+W erforderlichen Mitwirkungshandlungen auf eigene Kosten erbringen.

16. Entgelte und Zahlungsbedingungen / Änderung der Bemessungs- grundlage des Nutzungsentgelts für REQUIRE360 (Nutzerzahl)

16.1. Das Nutzungsentgelt für REQUIRE360 (im Folgenden „REQUIRE360- Nutzungsentgelt“ genannt) ist vom Kunden entweder monatlich oder jährlich im Voraus zu entrichten (jede solche Zahlungsperiode wird im Folgenden „Abrechnungszeitraum“ genannt).

16.2. Das REQUIRE360-Nutzungsentgelt ist von der Anzahl der jeweiligen Nutzer von REQUIRE360 beim Kunden (im Folgenden „REQUIRE360-Nutzer“ genannt) abhängig. Der Kunde kann die Anzahl der REQUIRE360-Nutzer jederzeit kostenpflichtig erhöhen. Eine Verringerung der Anzahl der REQUIRE360-Nutzer ist ebenfalls jederzeit möglich; eine solche Reduzierung der REQUIRE360-Nutzer führt jedoch erst mit Wirkung zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums zu einer entsprechenden Reduzierung des REQUIRE360-Nutzungsentgelts.

16.3. Die zwischen W+W und dem Kunden vereinbarten Entgelte verstehen sich jeweils zzgl. der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer.

16.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, an W+W zu zahlende Entgelte um evtl. auf sie entfallende Abzugsteuern zu kürzen. Im Fall, dass der Kunde verpflichtet ist, auf die an W+W zu zahlenden Entgelte Abzugsteuern zu entrichten, wird der Kunde (i) diese Abzugsteuern rechtzeitig erklären und abführen, (ii) gegenüber W+W nachweisen, dass er diese Abzugsteuern rechtzeitig abgeführt hat und (iii) an W+W die Zahlung, wegen der die Abzugsteuer zu entrichten ist, in voller vereinbarter Höhe, das heißt unter Außerachtlassung der Abzugsteuer, entrichten.

16.5. Soweit in einer Rechnung von W+W nicht anderweitig angegeben, sind Rechnungen von W+W jeweils sofort nach Zugang zu begleichen.

17. Preisänderungen

Erhöhen sich die Kosten von W+W für die Zurverfügungstellung von REQUIRE360, so ist W+W berechtigt, nach vorheriger schriftlicher Ankündigung und unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten die Entgelte für REQUIRE360 um den Betrag der Kostensteigerung zu erhöhen.

18. REQUIRE360-Nutzungsdauer / Vertragslaufzeit / Kündigung

18.1. Die Dauer des Vertrags zwischen den Parteien entspricht der REQUIRE360- Nutzungsdauer.

18.2. Soweit W+W eine unentgeltliche Free-Version von REQUIRE360 anbietet, läuft die REQUIRE360-Nutzungsdauer der Free-Version solange, bis entweder der Kunde oder W+W kündigt. Der Kunde kann die REQUIRE360-Nutzungsdauer der Free-Version jederzeit fristlos in Textform kündigen, W+W in Textform unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Wochen.

18.3. Bei der entgeltlichen Nutzung von REQUIRE360 gilt im Hinblick auf die REQUIRE360-Nutzungsdauer und deren Kündigung Folgendes: Die REQUIRE360-Nutzungsdauer entspricht zunächst der vom Kunden gebuchten anfänglichen Laufzeit ab Bereitstellung von REQUIRE360 an den Kunden (ein Monat oder ein Jahr ab dieser Bereitstellung) und verlängert sich anschließend automatisch jeweils um Zeiträume, die jeweils identisch sind mit der anfänglichen Laufzeit (von einem Monat oder einem Jahr), es sei denn, der Kunde oder W+W kündigt in Textform unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der anfänglichen Laufzeit oder eines sich daran anschließenden Verlängerungszeitraums.

18.4. Mit einer Reduzierung der REQUIRE360-Nutzer auf null gemäß Ziffer 16.2 endet die REQUIRE360-Nutzungsdauer automatisch.

18.5. Das Recht jeder Vertragspartei zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

19. Vertraulichkeit

19.1. Jede Partei verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen der anderen Partei zeitlich unbefristet vertraulich zu behandeln. Ferner verpflichtet sich jede Partei zeitlich unbefristet, alle vertraulichen Informationen der anderen Partei jeweils mittels den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen.

19.2. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen, die entweder als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus ihrer Natur ergibt, insb. Geschäftsgeheimnisse.
Nicht als vertrauliche Informationen gelten Informationen, die (i) der empfangenden Partei bereits bekannt waren, bevor sie sie von der anderen Partei erhalten hat, (ii) die empfangende Partei ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen der anderen Partei selbständig entwickelt hat, (iii) die empfangende Partei von einem Dritten erlangt hat, der in Bezug auf die Weitergabe dieser Informationen nicht an Beschränkungen gebunden ist, (iv) ohne Verschulden oder Zutun der empfangenden Partei allgemein bekannt sind oder werden, (v) auf Grund zwingenden Rechts, gerichtlicher oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei die andere Partei unverzüglich über die jeweilige Verpflichtung schriftlich oder in Textform informiert, oder (vi) im Rahmen der Durchsetzung von Ansprüchen oder Rechten gegen die andere Partei einem zuständigen Gericht oder Schiedsgericht, von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichteten Berufsträgern (Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern) oder öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, die vorab vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet worden sind, offenbart werden.

20. Import- und Exportkontrolle

20.1.  Der Kunde allein ist für die Einhaltung von Import- oder Exportbeschränkungen verantwortlich, denen die Nutzung von REQUIRE360 durch den Kunden ggf. unterliegt.

20.2.  Benötigt der Kunde für die Nutzung von REQUIRE360 eine Import- oder Exporterlaubnis, so ist allein der Kunde dafür verantwortlich, diese rechtzeitig zu erlangen.

21. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht

21.1.  Der Kunde darf gegen Forderungen von W+W nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

21.2.  Der Kunde darf ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht gegen W+W nur aufgrund unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.

22. Abtretung

Der Kunde darf seine Rechte aus den Verträgen mit W+W, die diesen Nutzungsbedingungen unterfallen, nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von W+W an Dritte abtreten. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.

23. Form und Änderung von Vereinbarungen

W+W und der Kunde werden Vereinbarungen außerhalb dieser Nutzungsbedingungen schriftlich oder in Textform treffen. Jede Änderung einer solchen Vereinbarung kann nur schriftlich oder in Textform erfolgen. Dies gilt auch für eine Änderung der vorstehenden Formerfordernisse selbst.

24. Änderungen der Nutzungsbedingungen

24.1.  Möchte W+W diese Nutzungsbedingungen ändern, so wird W+W dem Kunden die betreffenden Änderungen spätestens 1 Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen schriftlich oder in Textform anbieten.

24.2.  Die Zustimmung des Kunden zu einem Änderungsangebot gemäß Ziffer 24.1 dieser Nutzungsbedingungen gilt als erteilt, wenn der Kunde dem Änderungsangebot nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen in Schrift- oder Textform widerspricht. W+W wird den Kunden im Änderungsangebot auf sein Widerspruchsrecht und die Genehmigungswirkung bei nicht rechtzeitigem Widerspruch hinweisen.

25. Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Gerichtstand Karlsruhe, Deutschland. Ein etwaiger hiervon abweichender ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

26. Geltendes Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

Stand: 2022-06-10 (Version 1.0)

Anhang: Ergänzende Vertragsbedingungen zur Auftragsverarbeitung bei REQUIRE360

1. Vorbemerkung

1.1.  Die vorliegenden „Ergänzenden Vertragsbedingungen zur Auftragsverarbeitung bei REQUIRE360“ (im Folgenden „AV-Bedingungen“ genannt) sind ein Anhang der „Nutzungsbedingungen für REQUIRE360“, [Stand: 2022-06-10, Version 1.0] (im Folgenden „Nutzungsbedingungen“ genannt) der W+W GmbH mit Sitz in Ettlingen, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 706909, Anschrift: Pforzheimer Str. 75, 76275 Ettlingen, Deutschland.

1.2.  In den Nutzungsbedingungen enthaltene Begriffsdefinitionen gelten unverändert auch in diesen AV-Bedingungen.

1.3.  Diese AV-Bedingungen sind neben den Nutzungsbedingungen integraler Bestandteil der Vereinbarung zwischen dem Kunden und W+W über die Nutzung von REQUIRE360 (diese Vereinbarung wird im Folgenden „Nutzungsvereinbarung“ genannt).

1.4.  Im Zuge der Nutzung von REQUIRE360 durch den Kunden werden personenbezogene Daten vom Kunden an W+W übertragen, die der Kunde in REQUIRE360 speichert und/oder dort verarbeitet; ferner kann der Kunde personenbezogene Daten in REQUIRE360 erzeugen und dort verarbeiten. Sämtliche im vorstehenden Satz genannten personenbezogenen Daten werden im Folgenden „Kunden-Daten“ genannt). Die Kunden-Daten werden von W+W im Auftrag des Kunden im Sinne von Art. 28 DS-GVO verarbeitet (im Folgenden „Auftragsverarbeitung“ genannt“).

2. Dauer der Auftragsverarbeitung

2.1.  Die Auftragsverarbeitung dauert bis zur vollständigen Erfüllung der Nutzungsvereinbarung. Im Fall, dass die Parteien nach der vollständigen Erfüllung der Nutzungsvereinbarung erneut eine Nutzungsvereinbarung abschließen, beginnt die Auftragsverarbeitung erneut; vorstehender Satz gilt dann entsprechend.

2.2.  Vor dem Ende der Auftragsverarbeitung gemäß Ziffer 2.1 dieser AV- Bedingungen kann die Auftragsverarbeitung nur durch Kündigung aus wichtigem Grund nach Maßgabe von § 314 BGB beendet werden.

3. Gegenstand, Art und Zweck der Auftragsverarbeitung

Gegenstand, Art und Zweck der Auftragsverarbeitung sind Folgendes:

3.1.  REQUIRE360 erlaubt dem Kunden die Erfassung, Erzeugung und Verarbeitung von Daten zum Anforderungsmanagement des Kunden. Anforderungsmanagement ist der Prozess des Analysierens, Dokumentierens, Verfolgens, Priorisierens und Implementierens von Anforderungen, des anschließenden Kontrollierens von Änderungen und der Kommunikation mit den relevanten Beteiligten bei all den vorstehenden Prozessschritten. Der Kunde kann in REQUIRE360 Personen und deren Rollen im Rahmen des Anforderungsmanagements erfassen, einschließlich deren Kontaktdaten, ferner Inhalte des Anforderungs-managements und der zugehörigen Unternehmensprozesse sowie Inhalte der betrieblichen Kommunikation zum Anforde-rungsmanagement. Daneben können in REQUIRE360 erfasste

Personen mit den dort ebenfalls erfassten Inhalten verknüpft werden.

3.2.  Der Zweck der Auftragsverarbeitung ist die vertragsgemäße remote Zurverfügungstellung von REQUIRE360 und dessen Funktionen an den

Kunden.

3.3.  Die Kategorien von betroffenen Personen, deren personenbezogene Daten

Gegenstand der Kunden-Daten sind, sind insbesondere Angestellte oder freie

Mitarbeiter des Kunden sowie Kunden-Berater.

3.4.  Die Arten von personenbezogenen Daten, die Gegenstand der

Auftragsverarbeitung sind, sind die vom Kunden in REQUIRE360 erfassten oder dort erzeugten personenbezogenen Daten (siehe hierzu Ziffer 3.1 dieser AV-Bedingungen).

4. Auftragsverarbeitung

4.1.  Die Verarbeitung von Kunden-Daten durch W+W darf nur erfolgen (i) für und im Auftrag des Kunden, (ii) zur Erfüllung der Nutzungsvereinbarung, (iii) gemäß diesen AV-Bedingungen und (iv) unter Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz.

4.2.  Im Fall, dass das Recht der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaates der Europäischen Union W+W verpflichtet, Kunden-Daten anders als in Ziffer 4.1 dieser AV-Bedingungen vereinbart zu verarbeiten, teilt W+W dem Kunden diese rechtlichen Anforderungen jeweils vorab mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.

4.3.  Der Kunde kann jederzeit Weisungen an W+W in Bezug auf die Verarbeitung der Kunden-Daten erteilen. W+W wird diese Weisungen beachten. W+W wird den Kunden unverzüglich informieren, wenn W+W der Auffassung ist, dass eine Weisung des Kunden gegen anwendbares Datenschutzrecht verstößt. Auf Verlangen von W+W wird der Kunde eine mündlich erteilte Weisung unverzüglich in Schrift- oder Textform gegenüber W+W bestätigen. Soweit eine Weisung des Kunden über den in der Nutzungsvereinbarung vereinbarten Leistungsumfang hinausgeht, ist W+W berechtigt, den W+W im Rahmen der Ausführung der Weisung entstehenden Aufwand gemäß der jeweils aktuellen Preisliste von W+W gesondert abzurechnen.

4.4. Der Kunde kann während der Laufzeit der Nutzungsvereinbarung jederzeit die Berichtigung, Löschung, Sperrung und Herausgabe der Kunden-Daten verlangen, auf die W+W unter der Nutzungsvereinbarung Zugriff hat.
4.5. Der Kunde ist „Verantwortlicher“ im Sinne von Artikel 4 Nr. 7 DS-GVO und entsprechend verpflichtet, die ihn nach dem jeweils anwendbaren Datenschutzrecht im Rahmen dieser Funktionen treffenden Pflichten zu erfüllen. W+W ist Auftragsverarbeiter im Sinne von Artikel 4 Nr. 8 DS-GVO und entsprechend verpflichtet, die W+W nach dem jeweils anwendbaren Datenschutzrecht im Rahmen dieser Funktionen treffenden Pflichten zu erfüllen.
4.6. W+W unterstützt den Kunden unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der W+W zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 DS-GVO genannten Pflichten des Kunden. Soweit diese Unterstützung über den in der Nutzungsvereinbarung vereinbarten Leistungsumfang hinausgeht, ist W+W berechtigt, den W+W im Rahmen der Unterstützung entstehenden Aufwand gemäß der jeweils aktuellen Preisliste von W+W gesondert abzurechnen.

4.7. Im Fall, dass eine betroffene Person Rechte aus Kapitel III der DS-GVO gegen W+W geltend macht (wie z.B. Informationsansprüche, Auskunftsrechte, Rechte auf Berichtigung oder Löschung von Kunden-Daten, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung von Kunden-Daten oder das Recht auf Datenübertragbarkeit), wird W+W den Kunden hierüber unverzüglich informieren und diese Rechte nur nach Erhalt einer entsprechenden Weisung des Kunden erfüllen. W+W wird den Kunden im gesetzlich geforderten Umfang bei der Erfüllung derartiger Rechte der betroffenen Personen unterstützen, nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen. Soweit diese Unterstützung über den in der Nutzungsvereinbarung vereinbarten Leistungsumfang hinausgeht, ist W+W berechtigt, den W+W im Rahmen der Unterstützung entstehenden Aufwand gemäß der jeweils aktuellen Preisliste von W+W gesondert abzurechnen.

4.8. Die Verarbeitung und/oder Nutzung der Kunden-Daten durch W+W darf in (i) Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder (ii) in Drittländern erfolgen, wobei im Fall von (ii) die Verarbeitung und/oder Nutzung der Kunden-Daten nur unter Einhaltung der Artikel 44 ff. DS-GVO zulässig ist.

4.9. W+W wird die innerbetriebliche Organisation von W+W so gestalten, dass sie den zwingenden Anforderungen der DS-GVO und des BDSG entspricht. W+W wird technische und organisatorische Maßnahmen zur angemessenen Sicherung der Kunden-Daten treffen, die den Anforderungen aus Artikel 32 DS- GVO entsprechen.

4.10. Die konkreten technischen und organisatorischen Maßnahmen von W+W zur angemessenen Sicherung der Kunden-Daten sind in Anlage 1 zu diesen AV- Bedingungen beschrieben. W+W wird diese Maßnahmen im Lauf der Zeit anpassen, soweit dies datenschutzrechtlich oder technisch erforderlich ist, und den Kunden über jede solche Anpassung in angemessener Frist informieren, es sei denn, die Anpassung ist nur unwesentlich.

4.11. W+W gewährleistet, dass diejenigen Personen aus dem Verantwortungsbereich von W+W, die Zugang zu Kunden-Daten haben, zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

4.12. W+W erstattet dem Kunden in allen Fällen unverzüglich eine Meldung, in denen durch W+W Verstöße gegen anwendbare gesetzliche Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten oder gegen die in Ziffer 4 dieser AV- Bedingungen getroffenen Vereinbarungen vorgefallen sind und sich diese Verstöße auf Kunden-Daten beziehen. W+W informiert den Kunden ferner unverzüglich über (i) Kontrollen und Maßnahmen durch Aufsichtsbehörden nach der DS-GVO, im Zuge derer die Aufsichtsbehörden Beanstandungen feststellen, die die Auftragsverarbeitung und/oder die Kunden-Daten betreffen oder (ii) falls eine Aufsichtsbehörde aufgrund von Bußgeldtatbeständen der DS-GVO bei W+W ermittelt und diese Ermittlungen die Auftragsverarbeitung und/oder die Kunden-Daten betreffen.

4.13. W+W ist bekannt, dass nach Artikel 33 und Artikel 34 DS-GVO im Falle des Abhandenkommens oder der unrechtmäßigen Übermittlung oder Kenntniserlangung der Kunden-Daten sowie in anderen Fällen von Datenschutzrechtsverletzungen Meldepflichten gegenüber Aufsichtsbehörden und/oder Benachrichtigungspflichten gegenüber den betroffenen Personen bestehen können. Deshalb wird W+W dem Kunden solche Vorfälle ohne Ansehen der Verursachung unverzüglich mitteilen, sofern sie für die Auftragsverarbeitung und/oder die Kunden-Daten relevant sind. Soweit den Kunden Pflichten nach Artikel 33 oder Artikel 34 DS-GVO im Hinblick auf die Kunden-Daten treffen, wird W+W den Kunden bei der Erfüllung dieser Pflichten zu unterstützen, insbesondere durch Bereitstellung der hierfür nötigen Informationen.

4.14. Bei Beendigung der Nutzungsvereinbarung wird W+W auf Anforderung des Kunden die betreffenden Kunden-Daten (wie auch hiervon gefertigte Kopien) an den Kunden herausgeben oder, nach vorheriger Zustimmung des Kunden, datenschutzrechtskonform vernichten. Über die Herausgabe oder Vernichtung der betreffenden Kunden-Daten nach Beendigung der Nutzungsvereinbarung wird der Kunde auf Verlangen von W+W in angemessener Frist entscheiden. Ziffer 10.1 der Nutzungsbedingungen bleibt unberührt.

4.15.  W+W darf Kunden-Daten, die der Kunde W+W überlassen hat, auch nach Beendigung der Nutzungsvereinbarung speichern bzw. aufbewahren, solange und soweit dies das Recht der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaates der Europäischen Union von W+W verlangt.

4.16.  W+W stellt dem Kunden auf Anforderung diejenigen Informationen zur Verfügung, die der Kunde unter der DS-GVO benötigt, insb. die gemäß Artikel 28 Absatz 3 Buchstabe h) DS-GVO erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Artikel 28 DS-GVO niedergelegten Pflichten sowie die für den Kunden zur Erstellung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Artikel 30 DS-GVO erforderlichen Informationen in Bezug auf die Auftragsverarbeitung.

4.17.  Der Kunde ist berechtigt, die Einhaltung dieser AV-Bedingungen, insb. die Einhaltung der jeweils anwendbaren technischen und organisatorischen Maßnahmen von W+W, sowie die Einhaltung der für die Auftragsverarbeitung und/oder Kunden-Daten relevanten datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu prüfen und das Ergebnis zu dokumentieren. Hierfür kann der Kunde (i) Selbstauskünfte von W+W einholen, (ii) sich von W+W ein Testat eines geeigneten Sachverständigen vorlegen lassen (soweit vorhanden) und/oder (iii), soweit rechtlich erforderlich, nach rechtzeitiger Anmeldung zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs persönlich oder mittels einer von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichteten Person die relevanten Einrichtungen und Abläufe von W+W vor Ort überprüfen.

4.18.  Der Kunde erteilt W+W hiermit die allgemeine Genehmigung zur Einschaltung von Subunternehmern im Rahmen der Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 Absatz 2 Satz 1 DS-GVO nach Maßgabe folgender Bestimmungen:

4.18.1.  Nimmt W+W die Dienste eines Subunternehmers in Bezug auf die Auftragsverarbeitung in Anspruch, so wird W+W diesem Subunternehmer im Wege eines Vertrags oder eines anderen Rechtsinstruments nach dem Recht der Europäischen Union oder dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats der Europäischen Union dieselben Datenschutzpflichten auferlegen, die in Ziffer 4 dieser AV-Bedingungen festgelegt sind, wobei insbesondere hinreichende Garantien dafür geboten werden müssen, dass die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung durch den Subunternehmer entsprechend den Anforderungen der DS-GVO erfolgt.

4.18.2.  Im Zeitpunkt der Einbeziehung dieser AV-Bedingungen in die Nutzungsvereinbarung setzt W+W die zu diesem Zeitpunkt unter tec360.io/datenschutzerklaerung-require360 genannten Subunternehmer im Rahmen der Auftragsverarbeitung ein. W+W wird den Kunden über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung von Subunternehmern, die W+W im Rahmen der Auftragsverarbeitung einsetzt, schriftlich oder in Textform informieren. Der Kunde kann gegen derartige Änderungen binnen zwei (2) Wochen ab Zugang der vorgenannten Information Einspruch erheben; geht W+W innerhalb dieser Frist kein Einspruch des Aufraggebers in Schrift- oder in Textform zu, gilt die Zustimmung des Kunden zur Änderung als erteilt.

Erhebt der Kunde Einspruch gegen eine beabsichtigte Änderung von W+W in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung von Subunternehmern, so hat W+W das Recht, die Nutzungsvereinbarung ganz oder teilweise unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen zu kündigen. Es wird klargestellt, dass dem Kunden keine Ansprüche aufgrund einer solchen Kündigung zustehen, insb. keine Schadensersatzansprüche oder sonstigen Ausgleichsansprüche.

5. Haftung von W+W

5.1.  W+W haftet dem Kunden gegenüber bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

5.2.  In sonstigen Fällen haftet W+W – soweit in Ziffer 5.3 dieser AV-Bedingungen nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens.

5.3.  Die Haftung von W+W für Schäden (i) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (ii) nach dem Produkthaftungsgesetz sowie (iii) aus Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen aus Ziffer 5.2 dieser AV- Bedingungen unberührt.

6. Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Gerichtstand Karlsruhe, Deutschland. Ein etwaiger hiervon abweichender ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

7. Geltendes Recht

Auf diese AV-Bedingungen und die Auftragsverarbeitung findet ausschließlich das in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar geltende EU-Recht sowie das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

Stand: 2022-06-10 (Version 1.0)

Anhang: Ergänzende Vertragsbedingungen zur Auftragsverarbeitung bei REQUIRE360 Anlage 1: Technische und Organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Kunden-Daten

1. Maßnahmen der Vertraulichkeit: Zutrittskontrolle

1.1.  Verhinderung unbefugten Zutritts zu den Büros von W+W.

1.2.  Sorgfältige Auswahl, Anweisung und Überwachung von Reinigungs- und externem Wartungspersonal.

1.3.  Jegliche Arbeit an den Datenverarbeitungsanlagen von W+W durch externes technisches Wartungspersonal findet ausschließlich unter unmittelbarer Kontrolle von befugten eigenen Mitarbeitern statt.

2. Maßnahmen der Vertraulichkeit und Verschlüsselung: Zugangskontrolle

2.1.  Das Netzwerk von W+W ist nach außen durch Firewalls geschützt.

2.2.  Auf die Server von W+W haben neben der Geschäftsleitung nur diejenigen Mitarbeiter von W+W Zugriff, die die Server bestimmungsgemäß administrieren.

2.3.  Es gibt keine Möglichkeit, sich ohne passwortgeschützten Account in das Netzwerk von W+W einzuloggen oder die Internetverbindungen von W+W zu nutzen.

2.4.  Verwendung von sicheren, passwortgestützten Authentifizierungsverfahren in den der Benutzeridentifikation dienenden Programmprozeduren.

2.5.  Die von W+W zugeteilten Passwörter sind zwingend individualisiert und werden verschlüsselt gespeichert.

2.6.  Die von W+W zugeteilten Passwörter können elektronisch und ohne zeitliche Verzögerung deaktiviert werden.

2.7.  Verwendung von regelmäßig aktualisierenden Antiviren- und Spywarefiltern im Netzwerk und auf den Arbeitsplatzrechnern von W+W.

2.8.  Diejenigen Internetzugänge von W+W, auf die Gäste zugreifen können (z.B. in Konferenz- oder Schulungsräumen) sind vom Netzwerk von W+W isoliert.

3. Maßnahmen der Vertraulichkeit: Zugriffskontrolle

Auf die Ablage- / Verzeichnisstruktur von W+W werden Benutzerprofilgesteuerte Berechtigungen angewendet, die gewährleisten, dass die zur Benutzung der Datenverarbeitungssysteme von W+W Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können.

4. Maßnahmen der Vertraulichkeit: Trennungskontrolle

W+W verhindert durch geeignete technische Sicherheitsmaßnahmen (wie z.B. getrennte Datenbankbereiche, getrennte virtuelle Umgebungen etc.), dass andere ihrer Kunden auf Kunden-Daten zugreifen können.

5. Maßnahmen der Vertraulichkeit, Verschlüsselung und Integrität: Weitergabekontrolle

5.1.  Das von W+W genutzte Computer-Netzwerk ist bzgl. elektro-magnetischer Emissionen und Zugriff von außen wirksam technisch abgeschirmt.

5.2.  Von W+W genutzte Drahtlosnetzwerksegmente sind technisch wirksam verschlüsselt.

5.3.  Datensicherungen auf mobilen Datensicherungsmedien sind verschlüsselt.

5.4.  Soweit Mitarbeitern von W+W der Zugriff von außerhalb auf das Netzwerk von W+W ermöglicht wird (z.B. via Internet), erfolgt dies durch eine gesicherte Verbindung (z.B. über eine gesicherte Terminalserver-Lösung, über gesicherte

VPN-Verbindungen, anderweitig verschlüsselte Verbindungen etc.).

6. Maßnahmen der Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit: Verfügbarkeitskontrolle

6.1.  Klimatisierung der von W+W für die Verarbeitung oder Nutzung der Kunden- Daten eingesetzten Serverräume.

6.2.  Einsatz von geeigneten Notstromversorgungssystemen für von W+W für die Verarbeitung oder Nutzung der Kunden-Daten genutzten Server.

6.3.  Einsatz von Rauch- und Brandmeldesystemen in den Räumen, in denen IT- Anlagen stehen, die von W+W für die Verarbeitung oder Nutzung der Kunden- Daten genutzt werden.

6.4.  Redundante Speicherung der Kunden-Daten.

6.5.  Tägliche Sicherung der Kunden-Daten.

6.6.  Durchführung von Rücksicherungstests.

7. Maßnahmen zur Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung

7.1.  Audits
W+W führt regelmäßig Audits im Hinblick auf die Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen von W+W zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung durch.

7.2.  Auftragskontrolle

7.2.1. Weisungen und Anfragen des Kunden in Bezug auf Kunden-Daten werden von W+W gemäß standardisierten Prozessen in Textform erfasst und unverzüglich den zuständigen Mitarbeitern zur Bearbeitung zugewiesen. Die Bearbeitung wird von W+W dokumentiert.

7.2.2. W+W erstattet auf Anforderung des Kunden in Textform Auskunft über den Stand der Bearbeitung einer Weisung oder Anfrage des Kunden in Bezug auf Kunden-Daten.
7.3. Überwachung von Auftragsverarbeitern

W+W schließt mit den von W+W eingesetzten Auftragsverarbeitern Vereinbarungen gemäß Art. 28 DS-GVO ab; in diesen Vereinbarungen sind die von den Auftragsverarbeitern einzuhaltenden technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung dokumentiert. Die Einhaltung und Wirksamkeit dieser Maßnahmen lässt sich W+W im erforderlichen Maß von den Auftragsverarbeitern nachweisen oder führt diesbezüglich eigene Kontrollen durch.

Stand: 2022-06-10 (Version 1.0)